Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

M&P Studio UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. · Stand:

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der M&P Studio UG (haftungsbeschränkt) i.Gr., Zum Wolfhagen 14, 34537 Bad Wildungen (nachfolgend „M&P Studio“), und ihren Kunden.
  2. Die Leistungen von M&P Studio richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn M&P Studio ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2Leistungen

  1. M&P Studio erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung (insbesondere mit WordPress), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing sowie inhaltliche Änderungen an bestehenden Websites.
  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet M&P Studio nicht.
  3. M&P Studio erbringt keine Hosting-, Domain- oder Serverleistungen. Hosting, Domains, Software-Lizenzen und sonstige Dienste Dritter sind nicht Teil der Leistungen von M&P Studio. Der Kunde schließt diese Verträge im eigenen Namen direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab. M&P Studio greift auf diese Dienste nur mit Zustimmung des Kunden zu, zum Beispiel über einen vom Kunden eingeräumten Partner- oder Admin-Zugang.
  4. Bei SEO- und Marketingleistungen schuldet M&P Studio die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht aber bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze.
  5. M&P Studio darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.

§ 3Vertragsschluss

Angebote von M&P Studio sind freibleibend, soweit nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistung nötigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos), Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig in digitaler Form bereit.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die nötigen Rechte besitzt und diese keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Vor dem Beginn der Arbeiten und vor jeder Übergabe von Zugangsdaten erstellt der Kunde eine vollständige Datensicherung seiner bestehenden Website und Systeme, sofern M&P Studio dies nicht ausdrücklich als Leistung übernimmt.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand kann M&P Studio nach den vereinbarten Sätzen berechnen.

§ 5Änderungswünsche

  1. Im Angebot ist festgelegt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind. Weitere Änderungen und Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang werden gesondert vereinbart und vergütet.
  2. M&P Studio teilt dem Kunden vorab mit, wie sich ein Änderungswunsch auf Kosten und Termine auswirkt.

§ 6Abnahme

  1. Nach Fertigstellung übergibt M&P Studio die Website zur Abnahme. Der Kunde prüft sie innerhalb von 10 Werktagen und teilt Mängel in Textform mit.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet. M&P Studio weist den Kunden bei der Übergabe ausdrücklich auf diese Frist und ihre Folge hin.
  3. Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Kunde die Website live schaltet oder im Geschäftsverkehr nutzt.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. M&P Studio behebt sie im Rahmen der Gewährleistung.

§ 7Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sofern im Angebot vereinbart, sind Abschlagszahlungen nach dem dort genannten Zahlungsplan fällig.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). M&P Studio darf weitere Arbeiten zurückstellen, bis offene Rechnungen bezahlt sind.

§ 8Inhaltliche Änderungen nach Abnahme

  1. Nach der Abnahme übernimmt M&P Studio inhaltliche Änderungen an der Website, zum Beispiel neue Texte, Bilder oder Seiten, nur auf gesonderten Auftrag.
  2. Jeder Änderungsauftrag wird nach Angebot oder nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen berechnet. Ein solcher Auftrag begründet keine laufende Betreuung.
  3. M&P Studio bietet keine Wartungsverträge an. Technische Wartung, insbesondere Updates von WordPress, Themes und Plugins, Sicherheitsüberwachung und Datensicherung, schuldet M&P Studio nicht.
  4. Nach der Abnahme ist der Kunde selbst für Updates, Sicherheit, Datensicherung und Funktionsfähigkeit der Website verantwortlich. Updates erfolgen in der Regel über den Hosting-Vertrag des Kunden. Für Betrieb und Verfügbarkeit des Servers ist allein der Hosting-Anbieter des Kunden zuständig.

§ 9Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den von M&P Studio erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Website selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, zu erweitern und weiterzuentwickeln. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Rechte, werden gesondert vereinbart.
  2. Für Themes, Plugins, Schriften, Bilder und sonstige Software oder Inhalte Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Kostenpflichtige Lizenzen erwirbt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart.
  3. M&P Studio darf das Projekt mit Namen, Logo und Abbildungen als Referenz auf der eigenen Website und in sozialen Medien zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 10Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass M&P Studio zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.
  3. Keine Mängel sind Störungen, die durch Updates oder Änderungen von WordPress, Themes, Plugins, Browsern oder durch den Hosting-Anbieter entstehen, sowie Änderungen, die der Kunde oder Dritte selbst vorgenommen haben.

§ 11Haftung

  1. M&P Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet M&P Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Bei Datenverlust haftet M&P Studio nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 3) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  4. Für Ausfälle und Sicherheitslücken in Software, Plugins und Themes Dritter oder beim Hosting-Anbieter haftet M&P Studio nur, soweit sie diese nach Abs. 1 oder Abs. 2 zu vertreten hat.
  5. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Inhalte und der vom Kunden gewünschten Werbeaussagen ist der Kunde verantwortlich. Er stellt M&P Studio von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Inhalten entstehen. Erkennt M&P Studio, dass Inhalte Rechte Dritter verletzen können, weist sie den Kunden darauf hin.
  6. Die Abs. 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung von Gesellschaftern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von M&P Studio.

§ 12Datenschutz

  1. Beide Parteien halten die Vorgaben der DSGVO und des BDSG ein.
  2. Erhält M&P Studio im Auftrag des Kunden Zugriff auf personenbezogene Daten, zum Beispiel über einen Zugang zur Website oder zum Hosting-Konto des Kunden, schließen die Parteien vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
  3. M&P Studio setzt technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein, um Kundendaten und Zugangsdaten zu schützen.

§ 13Aufzeichnung von Besprechungen

  1. M&P Studio zeichnet Besprechungen (z. B. per Zoom, Microsoft Teams oder Telefon) nur auf oder lässt sie mit KI-Tools protokollieren, wenn alle Teilnehmer vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. M&P Studio fragt diese Zustimmung vor jeder Aufzeichnung gesondert ab. Sie ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne Zustimmung findet die Besprechung ohne Aufzeichnung statt.
  3. Aufzeichnungen und Protokolle dienen nur der Projektabwicklung, werden vertraulich behandelt und gelöscht, sobald sie dafür nicht mehr benötigt werden.

§ 14Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

§ 15Rechtstexte, Cookie-Einwilligung und rechtliche Prüfung

  1. Eine rechtliche Prüfung der Website, ihrer Inhalte und Funktionen ist nicht Teil der Leistungen von M&P Studio. M&P Studio erbringt keine Rechtsberatung.
  2. Der Kunde ist für die Rechtstexte seiner Website verantwortlich, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und Erklärung zur Barrierefreiheit. Er stellt sie rechtzeitig vor der Liveschaltung bereit, zum Beispiel erstellt durch einen Rechtsanwalt oder einen anwaltlich geprüften Generator. M&P Studio bindet die bereitgestellten Texte technisch ein.
  3. M&P Studio weist den Kunden vor der Liveschaltung in Textform darauf hin, welche Rechtstexte für die Website erforderlich sein können und welche eingebundenen Dienste (z. B. Schriften, Karten, Videos, Analyse-Tools) personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
  4. Welche Dienste auf der Website eingesetzt werden, entscheidet der Kunde. M&P Studio richtet einwilligungspflichtige Dienste so ein, dass sie erst nach Einwilligung über ein Consent-Tool geladen werden. Für Dienste, die der Kunde nach der Abnahme selbst hinzufügt, ist er verantwortlich.

§ 16Barrierefreiheit

  1. Eine barrierefreie Gestaltung nach einem bestimmten Standard (z. B. WCAG 2.1 Level AA) schuldet M&P Studio nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Das Angebot legt dann auch fest, wie die Barrierefreiheit geprüft wird.
  2. M&P Studio weist den Kunden vor Projektbeginn darauf hin, dass für Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen können, Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestehen können. Ob der Kunde betroffen ist, klärt er selbst, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
  3. Entscheidet sich der Kunde gegen eine barrierefreie Umsetzung, wird diese Entscheidung in Textform festgehalten.
  4. Für die Barrierefreiheit von Inhalten, die der Kunde selbst einpflegt (z. B. Texte, Bilder, PDF-Dokumente, Videos), ist der Kunde verantwortlich.

§ 17Einsatz von KI-Werkzeugen

  1. M&P Studio darf zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, zum Beispiel für Textentwürfe, Bildbearbeitung oder Programmcode. M&P Studio prüft die Ergebnisse vor der Verwendung fachlich.
  2. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden gibt M&P Studio nur in KI-Werkzeuge ein, wenn dies datenschutzrechtlich zulässig ist und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
  3. Überwiegend KI-generierte Inhalte sind nach geltendem Recht häufig nicht urheberrechtlich geschützt. An solchen Inhalten kann M&P Studio keine ausschließlichen Rechte einräumen und nicht ausschließen, dass Dritte ähnliche Inhalte verwenden. Auf Wunsch teilt M&P Studio mit, welche Inhalte überwiegend KI-generiert sind.
  4. Wünscht der Kunde keinen Einsatz von KI-Werkzeugen, wird dies im Angebot vereinbart.

§ 18Kündigung und Projektende

  1. Der Kunde kann einen Vertrag über die Erstellung einer Website bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). M&P Studio erhält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen. Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung gilt die gesetzliche Vermutung, dass M&P Studio 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen.
  2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). Ein wichtiger Grund für M&P Studio liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder notwendige Mitwirkungen trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.
  4. Bei Vertragsende übergibt M&P Studio dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die für ihn angelegten Zugangsdaten und die erstellten Dateien. Zugänge von M&P Studio zu Systemen des Kunden, etwa einen Partnerzugang beim Hosting-Anbieter, beendet der Kunde selbst oder auf seinen Wunsch M&P Studio.

§ 19Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von M&P Studio in Bad Wildungen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zu unseren AGB? Schreiben Sie uns an info@the-mpstudio.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.